ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Basis für diese Geschäftsbindungen sind die Empfehlungen der Wirtschaftskammer für Unternehmensberatung und Werbeagenturen.

Allgemeines

Das Beratungsunternehmen Upgrow Marketing Consulting von Harald Rametsteiner (im Folgenden „Berater“) erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sie denn, diese werden vom Berater ausdrücklich schriftlich anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss

Die Angebote des Beraters sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang beim Berater gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters als angenommen, sofern der Berater nicht etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt.

Leistung und Honorar

Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrags wird im Einzelfall schriftlich vereinbart. Der Berater ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Für die Koordination und Betreuung erhält der Berater ein Honorar in der Höhe von 15 Prozent des über ihn abgewickelten Etats.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch des Beraters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Berater ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwands Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen des Beraters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Beraters. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Berater schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Berater den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Für alle Arbeiten des Beraters, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Berater eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. sind vielmehr unverzüglich dem Berater zurückzustellen. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung des Beraters vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.

Eigentumsrecht und Urheberschutz

Die Urheberrechte an den vom Berater und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Pläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Berater. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Angebot oder vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des Beraters zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Beraters gegenüber Dritten.

Genehmigung

Alle Leistungen des Beraters (insbesondere alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Abzüge) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen des Beraters überprüfen lassen. Der Berater veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

Termine

Der Berater bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Berater eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Berater. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Beraters. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Beraters entbinden den Berater jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Zahlung

Die Rechnungen des Beraters sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 Prozent p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Beraters. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Berater schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Berater zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, so weit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Beraters beruhen. Für die ihm zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt der Berater keinerlei Haftung.

Haftung

Der Berater haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Berater beigezogene Dritte zurückgehen. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Beraters zurückzuführen ist. Der Berater wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für ihn erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den vom Berater vorgeschlagenen Maßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich.

Jegliche Haftung des Beraters für Ansprüche, die aufgrund der Maßnahme oder der Verwendung eines Kennzeichens gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet der Berater nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme oder der Verwendung eines Kennzeichens der Berater selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Berater schad- und klaglos.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters, Wien. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Berater ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Berater und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Beraters örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.